B | Inklusive STRUKTUREN etablieren
Die folgenden Indikatoren und Reflexionsfragen ermöglichen eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Aspekte Ihrer Schule und helfen bei der Planung und Umsetzung von Veränderungsprozessen im Bereich „Inklusive Strukturen etablieren“.
👉 Hier geht es zu den Fragen in den Bereichen Kulturen und Praktiken.
B. 1 | Eine Schule für alle entwickeln
Indikator B. 1.1 | Der Umgang mit Mitarbeiter*innen in der Schule ist gerecht.
- Stehen leitende Stellen allen innerhalb und außerhalb der Schule offen, die für sie in Frage kommen?
- Spiegeln die leitenden Positionen das Gleichgewicht der Geschlechter und Erfahrungshintergründe der Mitarbeiter*innen in der Schule wider?
- Spiegelt die Zusammensetzung der Lehrkräfte und weiteren Kolleg*innen die Gruppierungen des Einzugsbereiches wider?
- Gibt es eine klare Strategie, die Einstellung von Mitarbeiter*innen mit Beeinträchtigungen zu ermöglichen?
- Gehen Mitarbeiter*innen in höheren Positionen mit der Schulgemeinschaft in gerechter Weise um?
- Hat die Schule die Gleichstellung der Geschlechter und von Menschen mit Behinderung in der Personalpolitik als Zielsetzung festgelegt?
- Ist die Wertschätzung für die Vielfalt der Schülerschaft ein notwendiges Kriterium bei der Besetzung von Stellen?
- Gibt es Vertretungen für abwesende Assistent*innen, Sozialpädagog*innen, Erzieher*innen, Klassen- und Fachlehrkräften?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 1.2 | Neuen Mitarbeiter*innen wird geholfen, sich in der Schule einzugewöhnen.
- Erkennt die Schule eventuelle Schwierigkeiten neuer Mitarbeiter*innen beim Einleben in eine neue Arbeit in einer vielleicht neuen Umgebung?
- Vermeiden langjährige Mitarbeiter*innen einen ausschließenden Gebrauch von Wörtern wie ‚wir‘ und ’sie‘, durch den sich neue Kolleg*innen als Außenseiter fühlen könnten?
- Hat jedes neue Mitglied des Kollegiums einen Mentor, der umfassend daran interessiert ist, ihm beim Einleben in der Schule zu helfen?
- Lässt die Schule neue Mitarbeiter*innen spüren, dass die Erfahrung und das Wissen wertvoll sind, die sie in die Schule mitbringen?
- Gibt es Möglichkeiten für alle Mitarbeiter*innen – einschließlich der neuen – , sich über ihre Fähigkeiten und ihre Sachkenntnis auszutauschen?
- Werden neuen Mitarbeiter*innen mit allen nötigen grundlegenden Informationen über die Schule versorgt?
- Werden neue Mitarbeiter*innen gefragt, welche zusätzlichen Informationen sie brauchen, und werden sie ihnen gegeben?
- Werden Beobachtungen der neuen Mitarbeiter*innen über die Schule als wertvoll erachtet, um erste Eindrücke der Schule auf Außenstehende zu eruieren?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 1.3 | Die Schule nimmt alle Schüler*innen ihrer Umgebung auf.
- Werden alle Schüler*innen des Einzugsgebietes ermutigt, die Schule zu besuchen, unabhängig von ihren Leistungen oder Beeinträchtigungen?
- Ist der Anspruch der Inklusion aller Schüler*innen der Umgebung als Schulprogramm öffentlich deutlich?
- Bemüht sich die Schule, Hindernisse für die Teilhabe für verschiedene ethnische Gruppen der Umgebung zu überwinden?
- Werden Kinder von Reisenden und Besucher*innen in der Schule willkommen geheißen?
- Werden Schüler*innen aus der Umgebung, die gegenwärtig Förderschulen besuchen, ermutigt, in die Schule zu wechseln?
- Werden alle Schüler*innen bedingungslos in der Schulgemeinschaft akzeptiert?
- Gibt es einen Anstieg des Anteils von Schüler*innen aus der Umgebung in der Schule?
- Gibt es einen Anstieg der Vielfalt von Schüler*innen aus der Umgebung in der Schule?
- Nimmt der Anteil von Kindern, die von schulischer Seite aus am Schulanfang zurückgestellt werden, zugunsten ihrer Aufnahme ab?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 1.4 | Die Schule macht ihre Gebäude für alle Menschen barrierefrei zugänglich.
- Werden die Bedürfnisse von gehörlosen, sehgeschädigten und körperbehinderten Menschen beim Prozess bedacht, die Gebäude für alle zugänglich zu machen?
- Befasst sich die Schule mit der Zugänglichkeit aller Bereiche der Schulgebäude und Außenanlagen – z.B. Klassenräume, Flure, Toiletten, Gärten, Schulhöfe, Speiseraum und Ausstellungen?
- Werden Behindertenorganisationen hinsichtlich der Barrierefreiheit der Schule um Rat gefragt?
- Ist der barrierefreie Zugang für Menschen mit Behinderung Teil des Verbesserungsplans (Reparaturen, Sanierung) für die Gebäude?
- Achtet die Schule darauf, entsprechend dem Gleichstellungsgesetz bei jeder Veränderung der Schule ihre Zugänglichkeit zu verbessern?
- Geht es bei Zugänglichkeit um behinderte Mitarbeiter*innen, Eltern und Erziehungsberechtigte, Mitglieder schulischer Gremien und die der örtlichen Gemeinde ebenso wie um behinderte Schüler*innen?
- Gehören Projekte zum Schulprogramm, die sich mit der Verbesserung der Zugänglichkeit der Schulgebäude befassen?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 1.5 | Allen neuen Schüler*innen wird geholfen, sich in der Schule einzugewöhnen.
- Hat die Schule ein Einführungsprogramm für Schüler*innen?
- Funktioniert das Einführungsprogramm für Schüler*innen und ihre Familien gut, egal ob sie am Anfang oder im Laufe des Schuljahres kommen?
- Sind Informationen über das nationale, landesspezifische, lokale Bildungssystem und die Schule vorhanden?
- Berücksichtigt das Einführungsprogramm Unterschiede der Schüler*innen im kognitiven Verstehen oder in der Muttersprache?
- Werden neue Schüler*innen mit erfahrenen Schüler*innen (als Pat*innen) zusammen gebracht, wenn sie zum ersten Mal in die Schule kommen?
- Wird versucht herauszufinden, wie weit sich die neuen Schüler*innen nach einigen Wochen in der Schule zuhause fühlen?
- Gibt es Unterstützung für Schüler*innen mit Orientierungsschwierigkeiten, zumal wenn sie zum ersten Mal in die Schule kommen?
- Ist für neue Schüler*innen klar, an wen sie sich wenden können, wenn sie Schwierigkeiten haben?
- Wenn Schüler*innen von einer Schule zu einer anderen wechseln, arbeiten die Kolleg*innen beider Schulen zusammen, um den Wechsel zu erleichtern?
- Wird etwas unternommen, Schüler*innen mit der Schule vertraut zu machen, bevor sie vom Kindergarten in die Grundschule bzw. von dieser in die Sekundarstufe wechseln?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 1.6 | Die Schule organisiert Lerngruppen so, dass alle Schüler*innen wertgeschätzt werden.
- Werden die Lerngruppen angemessen behandelt hinsichtlich der Raumausstattung, der Lage der Klassenräume und der Zuweisung von Lehrpersonal und Lehrerstunden?
- Suchen die Mitarbeiter*innen Möglichkeiten für die Schüler*innen, in heterogenen Gruppen mit- und voneinander zu lernen?
- Wird bei der Zusammenstellung von Lerngruppen auf Freundschaften und die Gegenwart anderer mit gleicher Muttersprache geachtet?
- Wird die Bildung von Lerngruppen nach Leistung bzw. Beeinträchtigung verringert?
- Gibt es Strategien, Unzufriedenheit bzw. Minderwertigkeitsgefühle und Beschämungen in den ‚unteren‘ Gruppen zu vermeiden, falls Leistungsgruppen gebildet werden?
- Gibt es Möglichkeiten für Schüler*innen, die Gruppen zu wechseln, falls Leistungsgruppen gebildet werden?
- Gibt es Möglichkeiten, in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen altersgemischt zusammenzuarbeiten?
- Werden ggf. die Sitzordnungen von Klassen geändert, um den sozialen Zusammenhalt zwischen Gruppen zu fördern?
- Werden ggf. die Sitzordnungen von Klassen verändert, um die Lernchancen für alle Schüler*innen zu verbessern?
- Berücksichtigt die Schule die gesetzlichen Regelungen, nach denen Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam unterrichtet werden können oder sollen?
- Überlegt die Schule, nach Geschlechtern getrennte Gruppen zu bilden, wenn es in einem bestimmten Jahrgang ein großes Ungleichgewicht zwischen Jungen und Mädchen gibt?
- Vermeidet die Schule, eine überproportionale Anzahl von Jungen als lernbehindert oder verhaltensauffällig zu bezeichnen und zusammenzufassen?
- Vermeidet die Schule Einschränkungen des Curriculums (z.B. eine Fremdsprache weniger) für Schüler*innen, die zusätzliche LRS-Förderung erhalten?
- Wird allen Schüler*innen eine echte Auswahl erlaubt, wo es Wahlmöglichkeiten gibt?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Fragenkatalog zum Bereich B. 2 Unterstützung für Vielfalt organisieren
Indikator B. 2.1 | Alle Formen der Unterstützung werden koordiniert.
- Werden alle Unterstützungssysteme mit einer Strategie koordiniert, die auf verbesserte Fähigkeiten der Schule zielt, der Vielfalt zu entsprechen?
- Hat die Koordination der Unterstützung einen hohen Stellenwert in der Schule?
- Sind die Unterstützungsstrukturen darauf ausgerichtet, dass sie Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe von Schüler*innen vermeiden?
- Gibt es ein übergreifendes Unterstützungssystem, das alle in der Schule kennen?
- Sind die Unterstützungsstrukturen klar für die, die ambulant daran mitwirken?
- Gibt es einen klaren Plan darüber, wie ambulante Unterstützungsdienste von außen zur inklusiven Entwicklung von Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule beitragen können?
- Sind den Mitarbeiter*innen alle außerschulischen Dienste bekannt, die die Entwicklung von Lernen und Teilhabe in der Schule unterstützen können?
- Gibt es eine Koordination aller Initiativen – wie die gesunde Schule oder die Förderung hoher Begabungen – so dass sie zur Inklusivität der Schule beitragen?
- Sind die Anbieter*innen von Unterstützung dazu aufgefordert, ihre Leistungen mit sich teilweise überschneidenden Initiativen zu koordinieren?
- Orientieren sich die Unterstützungsleistungen daran, was das Beste für die Schüler*innen ist statt an der Sicherung von Tätigkeitsbereichen?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.2 | Fortbildungsangebote helfen den Mitarbeiter*innen, auf die Vielfalt der Schüler*innen einzugehen.
- Sind alle Unterrichtsplanungen ausgerichtet auf die Teilhabe von Schüler*innen unterschiedlicher Herkunft, Erfahrungen, Leistungen und Beeinträchtigungen?
- Sind alle Lehr- und Lernzielplanungen ausgerichtet auf den Abbau von Hindernissen für das Lernen und die Teilhabe?
- Unterstützen Fortbildungsangebote die Mitarbeiter*innen in einer effektiven Zusammenarbeit in der Klasse?
- Wird das gemeinsame Unterrichten und die folgende gemeinsame Reflexion dazu genutzt, die Lehrkräfte darin zu unterstützen, auf die Vielfalt der Schüler*innen einzugehen?
- Hospitieren Mitarbeiter*innen in Unterrichtsstunden, um die Perspektive der Schüler*innen zu reflektieren?
- Werden die Mitarbeiter*innen darin ausgebildet, effektive Zusammenarbeit zu planen und durchzuführen?
- Gibt es gemeinsame Möglichkeiten für Lehrer*innen und Erzieher*innen, effektive Zusammenarbeit zu entwickeln?
- Gibt es Gelegenheiten für Mitarbeiter*innen und SchülerI*innen, etwas über Schüler*innen als Tutor*innen zu lernen?
- Lernen Lehrkräfte und Erzieher*innen die Benutzung von Technologie, die das Lernen unterstützen kann (z.B. Fotoapparat, Fernsehen, Video, Beamer, Recorder, Computer, Internet, Apps)?
- Beteiligen die Mitarbeiter*innen die Schüler*innen vermehrt an Entscheidungen über Unterrichtsinhalte und Lernwege?
- Ist für alle Mitarbeiter*innen eine Fortbildung über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorgesehen?
- Lernen alle Kolleg*innen, wie sie Mobbing und Gewalt auch im Hinblick auf Rassismus, Sexismus und Homophobie begegnen können?
- Fühlen sich die Mitarbeiter*innen verantwortlich dafür, ihre eigenen Fortbildungsbedarfe zu überprüfen?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.3 | ‚Sonderpädagogische‘ Strukturen werden inklusiv strukturiert.
- Gibt es Bestrebungen, die Etikettierung von Schüler*innen ‚mit sonderpädagogischem Förderbedarf‘ zu verringern?
- Vermeidet die Schule eine übermäßige Etikettierung von Jungen ‚mit sonderpädagogischem Förderbedarf‘?
- Vermeidet die Schule eine übermäßige Etikettierung von speziellen ethnischen Gruppen ‚mit sonderpädagogischem Förderbedarf‘?
- Nennt die Schule ihre*n Koordinator*in für die Unterstützung ‚Integrationsbeauftragte*r‘ oder ‚Koordinator*in für Inklusion‘ statt ‚Koordinator*in für Sonderpädagogik‘ oder ‚Sonderpädagoge an der allgemeinen Schule‘?
- Werden die Schüler*innen mit ’sonderpädagogischem Förderbedarf‘ als Individuen mit unterschiedlichen Interessen, Kenntnissen und Fähigkeiten gesehen statt als Teil der vermeintlich homogenen Gruppe ‚Behinderter‘?
- Werden Versuche, Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe eines Schülers zu beseitigen, als Möglichkeit gesehen, die Lernerfahrungen aller Schüler*innen zu bereichern?
- Wird Unterstützung für die Schüler*innen, die auf sie angewiesen sind, als ein Recht verstanden statt als besonderer Zusatz zu ihrer Erziehung oder als Privileg?
- Werden die Aspekte des Rechts auf Unterstützung wie z. B. auf Nachteilsausgleich allen Schüler*innen und Eltern bekannt gemacht und in die Schulbroschüre aufgenommen?
- Wird Unterstützung gegeben, ohne dass sofort ein formales Überprüfungsverfahren eingeleitet werden muss?
- Zielen die ’sonderpädagogischen‘ Aktivitäten darauf, Lernen und Teilhabe zu erhöhen und Ausgrenzung abzubauen?
- Besteht das Bestreben, Schüler*innen aus dem gemeinsamen Unterricht nicht oder nur sehr selten für spezielle Förderung herauszubitten?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.4 | Dem Gleichstellungsgebot wird durch den Abbau von Hindernissen für das Lernen und die Teilhabe aller Schüler*innen entsprochen.
- Ist das Gleichstellungsgebot im übergreifenden Schulprogramm enthalten?
- Wird das Gleichstellungsgebot vorrangig als Instrument der Unterstützung angesehen und nicht als Instrument der Überprüfung und Etikettierung?
- Wird die Unterstützung für den Unterricht mit heterogenen Gruppen als Alternative zur Etikettierung und nachfolgender individueller Förderung gesehen?
- Tragen Unterstützungsdienste außerhalb der Schule so zur Planung des Unterrichts bei, dass Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe reduziert werden?
- Werden individuelle Förderpläne für alle Schüler*innen gemeinsam mit ihnen selbst, ihren Eltern und Erziehungsberechtigten und allen beteiligten Mitarbeiter*innen erstellt?
- Sind die individuellen Entwicklungsplanungen so angelegt, dass sie den Zugang zu und die Teilhabe an gemeinsamen Unterrichtsinhalten sichern?
- Verbessern individuelle Entwicklungsplanungen für einige Schüler*innen die Lernbedingungen für alle Schüler*innen?
- Bauen Gutachten zur ‚Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs‘ auf Stärken der Schüler*innen und Möglichkeiten ihrer Entwicklung auf anstatt sich defektologisch auf ihre Schwächen zu fixieren?
- Beschreiben Gutachten zur ‚Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs‘ die notwendigen Veränderungen in der Lehr- und Lernorganisation, die für die Verbesserung des Lernens im allgemeinen Unterricht nötig sind?
- Beschreiben Gutachten zur ‚Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs‘ die notwendigen Veränderungen in der Lehr- und Lernorganisation, die für das gemeinsame Lernen mit anderen Schüler*innen nötig sind?
- Benennen Gutachten zur ‚Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs‘ die nötige Unterstützung, um die Teilhabe am allgemeinen Unterricht und in den Arbeitsgemeinschaften zu sichern?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.5 | Die Unterstützung für Schüler*innen mit Deutsch als Zweitsprache wird mit der Lernunterstützung koordiniert.
- Sind alle Mitarbeiter*innen für die Unterstützung für Schüler*innen mit Deutsch als Zweitsprache verantwortlich?
- Trägt die Unterstützung für diese Schüler*innen dazu bei, Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe aller Schüler*innen anzubauen?
- Zielt die Unterstützung auf das Erkennen und Reduzieren der Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe, anstatt sie mit Begriffen wie ‚doppelter Halbsprachigkeit‘ oder ‚Lernbehinderung‘ zu etikettieren?
- Werden hohe Erwartungen auch an die Leistungen der Schüler*innen gestellt, die Deutsch als Zweitsprache lernen oder gelernt haben?
- Stehen Übersetzer*innen für Gebärdensprache und andere Sprachen zur Verfügung, um alle zu unterstützen, die es brauchen?
- Werden die Auswirkungen der Migration in ein fremdes Land und eine fremde Kultur als mögliche Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe angesehen?
- Stehen Unterrichts- und Unterstützungsmöglichkeiten durch jemanden zur Verfügung, der den gleichen kulturellen Hintergrund wie die Schüler*innen hat?
- Schließt die Unterstützung dieser Schüler*innen ein, dass mögliche Hindernisse für das Lernen bei allen Aspekten des Unterrichts, der Lerninhalte und der Schulorganisation bedacht werden?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.6 | Unterstützungssysteme bei psychischen und Verhaltensproblemen werden mit denen bei Lernproblemen und mit der inhaltlichen Planung koordiniert.
- Wird von den Unterstützungslehrkräften bei seelischen und Verhaltensproblemen die Steigerung des Lernens und der Teilhabe der Schüler*innen als wichtigstes Ziel angesehen?
- Versucht man bei Verhaltensschwierigkeiten Handlungsstrategien zu entwickeln, die das Auskommen miteinander in der Klasse und auf dem Schulhof verbessern helfen können?
- Schließt die Unterstützung bei Verhaltensschwierigkeiten die Reflexion ein, wie Unterricht und Lernen für alle Schüler*innen verbessert werden können?
- Zielt die Unterstützung bei Verhaltensschwierigkeiten darauf, Hindernisse für das Lernen und die Teilhabe in Schulstrukturen und -kulturen sowie Schulpraktiken zu erkennen und abzubauen?
- Werden alle Lehrkräfte und Erzieher*innen dafür fortgebildet, auf Probleme einzugehen, die Schüler*innen haben und machen?
- Versucht die Schule, die Selbstachtung von Schüler*innen mit wenig Selbstbewusstsein zu steigern?
- Werden Kenntnisse der Eltern und Erziehungsberechtigten zum Abbau von Krisen und Störungen genutzt?
- Tragen die Schüler*innen dazu bei, Krisen und Störungen bei sich und anderen in der Schule zu überwinden?
- Zielt die Unterstützung von Kindern in öffentlicher Erziehung, Heim-, Pflege- und Adoptivkindern auf höhere schulische Leistungen?
- Zielt die Unterstützung von Kindern in öffentlicher Erziehung auf Kontinuität im Lernen?
- Sorgt die Unterstützung von Kindern in öffentlicher Erziehung für intensive Verbindungen zwischen der Schule und den Bezugspersonen?
- Erhalten auch regressive Schüler*innen Unterstützung bei seelischen Problemen und Verhaltensschwierigkeiten, etwa bei Magersucht?
- Werden die Ursprünge von Verhaltensproblemen bei Jungen in der Art gesehen, wie Männlichkeit innerhalb und außerhalb der Schule wahrgenommen wird?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.7 | Druck zu Ausschluss als Strafe wird vermindert.
- Wird der Druck zu Ausschluss als Strafe als ein Prozess verstanden, der durch Unterstützung und Intervention bei den Lehr- und Lernarrangements vermieden werden kann?
- Gibt es Treffen mit Kolleg*innen, Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten und anderen, bei denen versucht wird, mit Problemen flexibel umzugehen, bevor sie eskalieren?
- Werden Zusammenhänge zwischen der Abwertung von Schüler*innen und deren Krisen, Störverhalten und ‚Ausschluss als Strafe‘ gesehen?
- Vermeidet es die Schule, ’schwache‘ Schüler*innen in eigenen Lerngruppen zusammenzufassen, dadurch abzuwerten und so Sammelbecken von Krisenpotentialen zu schaffen?
- Kümmert sich die Schule um Gefühle des Abgewertetseins, wenn sie bei ethnischen Minderheiten oder in Gruppen aus schwierigen sozialen Milieus aufkommen?
- Ist die Schule bestrebt, Konflikte zwischen ethnischen und Gruppen verschiedener sozialer Milieus zu reduzieren?
- Sind die Reaktionen auf das Störverhalten von einzelnen Schüler*innen immer geleitet von Erziehung und Rehabilitation anstatt von Strafen?
- Wird Schüler*innen oder anderen verziehen, wenn sie gegen die Regeln der Schulgemeinschaft verstoßen haben?
- Gibt es klare, konstruktive Pläne für die Wiedereingliederung von Schüler*innen, die zur Strafe ausgeschlossen waren?
- Gibt es Strategien, alle Formen des Ausschlusses als Strafe zu minimieren – zeitlich begrenzt oder dauerhaft, formell oder informell?
- Wird das Ziel von allen Mitarbeiter*innen geteilt, zeitweiligen, dauerhaften, formellen und informellen Ausschluss zu reduzieren?
- Werden informeller wie formeller Ausschluss als Strafe protokolliert?
- Werden regelmäßige Berichte über Ausschluss als Strafe für schulische Gremien verfasst?
- Werden formeller und informeller Ausschluss als Strafe reduziert?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.8 | Hindernisse für die Anwesenheit werden reduziert.
- Werden alle Hindernisse für die Beteiligung innerhalb der Kulturen, Strukturen und Praktiken der Schule sowie in den Einstellungen der Kinder und jungen Menschen erforscht?
- Vermeidet es die Schule, Schwänzen mit Ausschluss vom Unterricht zu bestrafen?
- Wird auf das Schwänzen gleich reagiert, unabhängig von Geschlechter- oder Milieuzugehörigkeit?
- Wird der Zusammenhang zwischen Schwänzen, Aggressionen und dem Fehlen unterstützender Freundschaften wahrgenommen?
- Reagiert die Schule auf Schwangerschaften von Schülerinnen in unterstützender und nicht in diskriminierender Weise?
- Unterstützt die Schule aktiv die Rückkehr von Schüler*innen in den Unterricht und deren Teilhabe am Schulleben, die einen Trauerfall, eine chronische Krankheit hatten oder lange abwesend waren?
- Gibt es klare Richtlinien, wie verlängerte Ferienzeiten im ‚Heimatland‘ mit der Schule ausgehandelt werden können?
- Gibt es Empfehlungen, wie die Erfahrungen derer, die längere Zeit gefehlt haben, in den Unterricht einbezogen werden können?
- Gibt es eine Planung, die Kooperation zwischen der Schule und den Eltern und Erziehungsberechtigten im Falle des Schuleschwänzens zu verbessern?
- Gibt es eine koordinierte Strategie zwischen der Schule und anderen sozialen Diensten?
- Gibt es ein effizientes System, Gründe für Fehlzeiten herauszufinden?
- Werden Fehlzeiten in einzelnen Unterrichtsstunden protokolliert?
- Werden Fehlzeiten in einzelnen Unterrichtsstunden zum Anlass genommen, die Beziehung mit den Lehrkräften und dem Unterrichtsstoff zu untersuchen?
- Sind die Daten, die von der Schule gesammelt werden, eine genaue Wiedergabe der ‚wirklichen‘ unerlaubten Fehlzeiten?
- Sinken die unerlaubten Fehlzeiten der Schüler*innen?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Indikator B. 2.9 | Mobbing und Gewalt werden abgebaut.
- Gibt es eine gemeinsame Sichtweise bei Mitarbeiter*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten, Schüler*innen und schulischen Gremien darüber, was Mobbing und Gewalt sind?
- Werden Mobbing und Gewalt als potentielle Begleiterscheinung aller Machtbeziehungen verstanden?
- Werden Mobbing und Gewalt nicht nur mit körperlichen Angriffen, sondern auch mit dem verbalen und emotionalen Zufügen von Schmerz in Verbindung gebracht?
- Wird die Drohung mit Freundschaftsentzug als mögliche Quelle von Mobbing und Gewalt angesehen?
- Wird wahrgenommen, dass sich Mobbing und Gewalt ereignen – möglicherweise zwischen Mitarbeiter*innen, zwischen Mitarbeiter*innen und Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und Eltern und Erziehungsberechtigten sowie zwischen Schüler*innen?
- Werden rassistische, sexistische, homophobe und behindertenfeindliche Kommentare und Verhaltensweisen als Aspekt von Mobbing und Gewalt betrachtet?
- Gibt es eine Grundsatzerklärung über Mobbing und Gewalt, die im Detail beschreibt, welches Verhalten in der Schule akzeptabel und welches unakzeptabel ist?
- Ist die Sprache der Grundsatzerklärung für Mitarbeiter*innen, Schüler*innen, Eltern und Erziehungsberechtigten und schulische Gremien verständlich?
- Sind Menschen in der Schule ansprechbar und können sie Unterstützung geben, wenn Schüler*innen gemobbt oder Opfer bzw. Zeuge von Gewalt werden?
- Wissen die Schüler*innen, an wen sie sich wenden können, wenn sie gemobbt oder Opfer bzw. Zeuge von Gewalt werden?
- Gibt es innerhalb und außerhalb der Schule Menschen, an die sich die Mitarbeiter*innen wenden können, wenn sie gemobbt oder Opfer bzw. Zeuge von Gewalt werden?
- Sind die Schüler*innen in den Prozess einbezogen, Strategien zu entwerfen, um Mobbing und Gewalt zu vermeiden und abzubauen?
- Wird das Vorkommen von Mobbing und Gewalt protokolliert?
- Werden Mobbing, Aggressionen und Gewalt reduziert?
Weitere Fragen: …………………………………………………..
Quelle: Index für Inklusion: Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln entwickelt von Tony Booth & Mel Ainscow übersetzt, für deutschsprachige Verhältnisse bearbeitet und herausgegeben von Ines Boban & Andreas Hinz. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 2003, S. 66-71.